Seit 2012 veröffentlichen wir zweimal jährlich einen Bericht über die Zahl der erhaltenen Anfragen und unsere jeweilige Reaktion darauf.
Bei Dropbox eingegangen
Auskunftsersuchen erfordern den Nachweis, dass ein ausreichender Verdacht besteht. Außerdem müssen sie konkrete Anforderungen hinsichtlich des Orts der Durchsuchung und der zu konfiszierenden Gegenstände erfüllen und sie erfordern die Prüfung und Abzeichnung durch einen Richter oder Magistrat. Auskunftsersuchen können von regionalen, Landes- oder Bundesbehörden ausgestellt werden, dürfen aber nur in strafrechtlichen Fällen verwendet werden. Bei Vorlage von gültigen Auskunftsersuchen stellen wir inhaltsbezogene und andere Daten bereit.
Bei Dropbox eingegangen
Im Gegensatz zu einem Auskunftsersuchen gewährt eine rechtliche Anordnung nur den Zugriff auf allgemeine Nutzerdaten. Rechtliche Anordnungen können ohne richterliche Prüfung erlassen werden. Meist werden sie durch einen Staatsanwalt oder ein Geschworenengericht erlassen. Wir stellen bei rechtlichen Anordnungen keine Inhaltsdaten zur Verfügung.
Bei Dropbox eingegangen
Gerichtsbeschlüsse werden von Richtern ausgestellt und können unterschiedlich aussehen, wie beispielsweise eine Anordnung nach 2703(d) des Electronic Communications Privacy Act. Wir stellen keine Inhaltsinformationen aufgrund von Gerichtsbeschlüssen zur Verfügung.
Bei Dropbox eingegangen
Der nationalen Sicherheit dienende Verfahren umfassen National Security Letters und Anordnungen, die im Rahmen des Foreign Intelligence Surveillance Act ausgestellt wurden. Wir erhalten zwischen 0 und 249 Anfragen. Gerne würden wir detaillierter berichten, aber die Meldung genauer Zahlen wurde Dropbox seitens der US-amerikanischen Regierung untersagt.
Bei Dropbox eingegangen
Eine Aufbewahrungsanfrage ist eine Anfrage einer Behörde zur Speicherung von Nutzerdaten bis zum Eingang eines formellen Rechtsverfahrens. Wenn wir diese Anfragen erhalten, bewahren wir vorübergehend einen Schnappschuss der relevanten Nutzerdaten 90 Tage lang auf, aber wir geben als Antwort auf Aufbewahrungsanfragen keine Nutzerdaten weiter. Um aufbewahrte Daten zu erhalten, ist ein gültiges Rechtsverfahren erforderlich.
Bei Dropbox eingegangen
Dropbox kann freiwillig Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Person unmittelbar dem Risiko von Tod oder einer schweren körperlichen Verletzung ausgesetzt ist und wir über Informationen verfügen, die dazu beitragen können, die Bedrohung abzuwenden. Wir verlangen, dass die Strafverfolgungsbehörden eine schriftliche Zusammenfassung des Notfalls vorlegen, und erklären, wie ihnen die angeforderten Informationen bei der Lösung des Notfalls helfen werden. Jede einzelne Anfrage zur Offenlegung im Rahmen eines Notfalls wird sorgfältig geprüft, um festzustellen, ob der Standard für die Offenlegung eingehalten wurde. Falls ja, sind sämtliche offengelegten Informationen auf jene beschränkt, die den Notfall verhindern oder abschwächen würden. Dropbox erhält von Strafverfolgungsbehörden auf der ganzen Welt Notfall-Offenlegungsanfragen für Nutzerdaten.
Bei Dropbox eingegangen
Pen Register/Trap and Trace Orders (PRRTTs) sind Gerichtsbeschlüsse, mit denen die Regierung dazu autorisiert wird, bestimmte nicht inhaltsbezogene Informationen (speziell zum Wählen, Weiterleiten, Adressieren und Signalisieren von Informationen in Zusammenhang mit Kommunikation) eines bestimmten Kontos für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen auf potenzieller Basis zu erhalten.
Bei Dropbox eingegangen
Behördliche Aufforderungen zum Entfernen von Inhalten umfassen Gerichtsbeschlüsse sowie schriftliche Aufforderungen von Strafverfolgungs- und anderen Regierungsbehörden, die das Entfernen von Inhalten aus Konten auf der Grundlage regionaler Gesetze innerhalb ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs fordern.
Der Umstand „Keine Maßnahme ergriffen“ kann dann eintreten, wenn wir nicht in der Lage waren, die Inhalte zu prüfen – zum Beispiel weil der uns zur Verfügung gestellte Link ungültig war oder die Inhalte nicht mehr existierten. Alternativ ist es möglich, dass wir bei Prüfung der Inhalte festgestellt haben, dass sie nicht gegen unsere Nutzungsbedingungen verstießen.
Ein Hinweis zu internationalen Anfragen
Zu den internationalen Anfragen gehören alle förmlichen Rechtsverfahren von Behörden außerhalb der USA, die Nutzerdaten anfordern. Dropbox verlangt von Behörden außerhalb der USA aktuell, dass sie dem im Rechtshilfeabkommen vorgeschriebenen Verfahren oder dem Verfahren eines Rechtshilfeersuchens folgen, damit ein US-amerikanisches Gericht Dropbox einen Rechtsweg in den USA eröffnet.
„Konto existiert nicht“: Die in der Anfrage angegebenen Bezeichner waren nicht mit gültigen Dropbox-Konten verknüpft.
Anordnungen auf der Grundlage des All Writs Act: Anordnungen auf der Grundlage des All Writs Act von 1789 werden von Bundesrichtern der USA erlassen. Das Gesetz gesteht dem Gericht das Recht zu, „jedweden Erlass herauszugeben, der ihm im Rahmen seines jeweiligen Zuständigkeitsbereichs dienlich und unter den geltenden Rechtsgrundsätzen zulässig ist.“
Inhalt: Dieser Begriff bezieht sich auf den Inhalt von Kommunikationen. Hierzu gehören alle Informationen zu Wesen, Sinn oder Bedeutung einer Kommunikation. Ebenso gehören hierzu die Dateien, die im Dropbox-Konto einer Person gespeichert werden, sowie die zugehörigen Dateinamen. Für die Herausgabe von Inhalten ist ein Auskunftsersuchen erforderlich. In Auskunftsersuchen werden neben Kommunikationsinhalten häufig auch grundlegende Daten zum Abonnenten sowie andere Informationen gefordert, die nicht zu Inhalten zählen.
Notfall-Offenlegungsanfragen: Dropbox kann freiwillig Informationen an Strafverfolgungsbehörden weitergeben, wenn wir in gutem Glauben davon ausgehen, dass eine Person unmittelbar dem Risiko von Tod oder einer schweren körperlichen Verletzung ausgesetzt ist und wir über Informationen verfügen, die dazu beitragen können, die Bedrohung abzuwenden. Wir verlangen, dass die Strafverfolgungsbehörden eine schriftliche Zusammenfassung des Notfalls vorlegen, und erklären, wie ihnen die angeforderten Informationen bei der Lösung des Notfalls helfen werden.
„Keine Informationen bereitgestellt“: Zu häufigen Gründen, aus denen in Reaktion auf ein Rechtsverfahren keine Informationen bereitgestellt wurden, gehören: (1) Dropbox hat Einspruch gegen die Anfrage eingelegt, (2) die Strafverfolgungsbehörde hat die Anfrage zurückgezogen, (3) in der Anfrage wurde nicht das richtige Konto angegeben oder (4) die Anfrage wurde mehrfach gestellt.
Nicht-Inhalte: Datensätze, die zu Nicht-Inhalten gerechnet werden, sind allgemein alle verfügbaren Informationen, die keine Kommunikationsinhalte darstellen. Hierzu gehören grundlegende Abonnentendaten, beschrieben in Abschnitt 2703 des Electronic Communications Privacy Act, sowie weitere Informationen, die die Kontonutzung widerspiegeln. Nicht inhaltsbezogene Daten umfassen nicht die Dateien, die Nutzer in ihren Dropbox-Konten speichern.
Gerichtsbeschluss zur Geheimhaltung: Richter können im eigenen Ermessen einen Gerichtsbeschluss zur Geheimhaltung erlassen und somit verhindern, dass Dropbox Nutzer darüber benachrichtigt, dass ihre Daten behördlich angefordert wurden. Diese Gerichtsbeschlüsse nehmen häufig Bezug auf Paragraf 2705 Absatz b des Electronic Communications Privacy Act. Sie können für beliebige Zeit erlassen werden.
Internationale Anfragen: Zu den internationalen Anfragen gehören alle förmlichen Rechtsverfahren von Regierungsbehörden außerhalb der USA, die Nutzerdaten anfordern. Dropbox verlangt von Vollzugsbehörden außerhalb der USA derzeit, dass sie dem im Rechtshilfeabkommen vorgeschriebenen Verfahren oder dem Verfahren eines Rechtshilfeersuchens folgen, über das ein US-amerikanisches Gericht einen Rechtsweg in den USA eröffnet.
Aufbewahrung: Eine Aufbewahrungsanfrage ist eine Anfrage einer Behörde zur Speicherung von Nutzerdaten bis zum Eingang eines formellen Rechtsverfahrens. Wenn wir diese Anfragen erhalten, bewahren wir vorübergehend einen Schnappschuss der relevanten Nutzerdaten 90 Tage lang auf, aber wir geben als Antwort auf Aufbewahrungsanfragen keine Nutzerdaten weiter. Um aufbewahrte Daten zu erhalten, ist ein gültiges Rechtsverfahren erforderlich, und diese nachfolgenden Anfragen sind (und waren immer) im Bericht enthalten.
Nutzerbenachrichtigung: Wir informieren Nutzer über Anfragen zu Nutzerdaten – es sei denn, es ist uns von Gesetzes wegen untersagt. In Ausnahmefällen warten wir mit der Benachrichtigung des Nutzers, bis wir der Anfrage nachgekommen sind. In solchen Fällen vermerken wir in unseren Akten das Bereitstellungsdatum der Nutzerdatensätze.
Da wir die Genauigkeit und Transparenz des Berichts immer weiter verbessern möchten, behalten wir uns das Recht vor, die Tracking- und Berichtsmethoden künftig zu ändern.